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   BSG, 25.04.1990 - 4 RA 59/89   

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BSG, 25.04.1990 - 4 RA 59/89 (https://dejure.org/1990,25035)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 4 RA 59/89 (https://dejure.org/1990,25035)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 4 RA 59/89 (https://dejure.org/1990,25035)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.06.1987 - 5a RKn 14/86

    Feststellung einer ausländischen Versicherungszeit - Ausländische

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 4 RA 59/89
    Für die Feststellung der Tatsachen genüge zwar die Glaubhaftmachung iS des § 4 des Fremdrentengesetzes (FRG; Hinweis auf Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 24. Juni 1987 in SozR 6710 Art. 2 Nr. 1); die widersprüchlichen Angaben der Klägerin seien aber nicht geeignet, das behauptete Beschäftigungsverhältnis als überwiegend wahrscheinlich anzusehen.

    Da nach Art. 2 Abs. 1 des (deutschen) Zustimmungsgesetzes vom 12. März 1976 (BGBl II 393) zum DPSVA die nach dem polnischen Recht der Rentenversicherung zu berücksichtigenden Zeiten gemäß Art. 4 Abs. 2 des Abkommens in demselben zeitlichen Umfang in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung in entsprechender Anwendung des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetzes (FANG) vom 25. Februar 1960 (BGBl I 93), dessen Art. 1 das FRG umfaßt, zu berücksichtigen sind, ergibt sich daraus nicht nur die Berechtigung, solche Zeiten auch nach innerstaatlichem Recht außerhalb des Leistungsfeststellungsverfahrens vorzumerken (vgl § 11 Abs. 2 der Versicherungsunterlagen-Verordnung -VuVO- vom 3. März 1960); dies bedeutet insbesondere auch, daß eine nach dem polnischen Recht der Rentenversicherung zu berücksichtigende Beschäftigungszeit im konkreten Einzelfall weder von der Anerkennung durch den polnischen Versicherungsträger noch vom vollen Nachweis abhängig ist, sondern daß für die Feststellung einer Beschäftigung nach Art. 2 Abs. 1 des Zustimmungsgesetzes iVm § 4 FRG die Glaubhaftmachung genügt (BSG, Urteil vom 24. Juni 1987 - 5a RKn 14/86 = SozR 6710 Art. 2 Nr. 1).

  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 377/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Ebenfalls unzulässig ist die Beschwerde, soweit die Klägerin eine Divergenz des angegriffenen Urteils zum Urteil des BSG vom 25.4.1990 - 4 RA 59/89 - geltend macht.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2017 - L 10 U 3724/16
    Im Übrigen hat der Kläger als weiteres Beweismittel den "unmittelbaren" Augenzeugen B. benannt (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25.04.1990, 4 RA 59/89, zitiert in juris; BSG, Urteil vom 31.08.1956, 2 RU 7/54 in SozR Nr. 15 zu § 128 SGG), den der Senat vernommen hat.
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